Hinweis: Dieser Blog-Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung und bildet lediglich die Meinung des Autors ab.
In Österreich hat sich durch die Novellierung der Bestimmungen der Strafprozessordnung zur Beschlagnahme und Auswertung von Daten auf Datenträgern (insbesondere Mobiltelefone und Laptops) Ende 2024 einiges geändert. Nunmehr haben Beschuldigte in Strafverfahren deutlich weitreichendere Handlungsmöglichkeiten. Da die neue Gesetzeslage jedoch zum Teil bei Staatsanwaltschaften und Strafgerichten noch nicht umgesetzt wird, ist es dringend empfohlen einen spezialisierten Strafverteidiger beizuziehen, sobald das eigene Mobiltelefon oder der Laptop von der Kriminalpolizei sichergestellt wurde. Es besteht schneller Handlungsbedarf.
Bisherige Rechtslage
Bis Ende des Jahres 2024 konnte die Kriminalpolizei aus Eigenem (bei Gefahr im Verzug) bzw. die Staatsanwaltschaft bei Anfangsverdacht faktisch uneingeschränkt ohne gerichtliche Kontrolle bei Beschuldigten Datenträger sicherstellen und auswerten. Auf Mobiltelefonen und Laptops befinden sich äußerst umfangreiche Informationen über das Privatleben von betroffenen Personen. Die Staatsanwaltschaft konnte ohne zeitliche Beschränkung rückwirkend den gesamten Inhalt des Mobiltelefone auswerten (inklusive aller darauf gespeicherten Bilder, Videos und Korrespondenzen). Dies sorgte in der Praxis dafür, dass über den konkreten Tatverdacht hinaus Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei bei manchen Beschuldigten aus der Auswertung von Mobiltelefonen eine Vielzahl von weiteren Tatvorwürfen durch sogenannte Zufallsfunde ermittelte. Der Verfassungsgerichtshof hob im Hinblick auf den weitreichenden unzulässigen Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen (insb Art 8 EMRK, Recht auf Privatsphäre) die gegenständlichen gesetzlichen Bestimmungen auf.
Neue Rechtslage
Aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Beschlagnahme und Auswertung von Datenträgern ($ 115a ff StPo) hat die Staatsanwaltschaft die gerichtliche Beschlagnahme anzuordnen bzw. zu beantragen. Somit ist eine gerichtliche Kontrolle gegeben, gegen die gerichtliche Bewilligung ist das Rechtsmittel der Beschwerde an das zuständige Oberlandesgericht binnen vierzehn Tagen nach Zustellung des Bewilligungsbeschlusses möglich. Dagegen ist aufgrund des weitreichenden Grundrechtseingriffs auch eine Grundrechtsbeschwerde an den Obersten Gerichtshofs binnen vierzehn Tagen nach Zustellung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien möglich.
Die Staatsanwaltschaft bzw. die Gerichte trifft die Pflicht sowohl den Auswertungszeitraum, als auch die Anzahl der Datenkategorien (etwa Multimedia, Chatkorrespondenzen, Dokumente etc) detailliert anzugeben sowie den Tatverdacht und den Auswertungszeitraum sowie die Datenkategorien detailliert zu begründen.
Zudem haben Beschuldigte die Möglichkeit beim Auswertungsprozess der Kriminalpolizei teilzunehmen, insbesondere damit auch für sie entlastende Daten in den Auswertungsbericht aufzunehmen.
Wie soll ich vorgehen bei Sicherstellung meines Mobiltelefons durch die Kriminalpolizei?
Bei Sicherstellung von Datenträgern (insbesondere Mobiltelefonen oder Laptop) besteht dringender Handlungsbedarf. Am Besten sollten Sie sofort einen spezialisierten Verteidiger zur Seite ziehen. Zwar darf die Staatsanwaltschaft Daten der Geräte ausschließlich bei einem vorhandenen Tatverdacht und nur über eingeschränkten Zeitraum sowie nach gerichtlicher Bewilligung auswerten, jedoch zeigt sich nach Erfahrungen des Autors aus der Praxis zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der recht jungen Gesetzeslage noch ein hohes Fehlerpotential in erster Instanz. Die Problematik dahinter ist, dass im Fall der Rechtskraft des Bewilligungsbeschlusses der Staatsanwaltschaft (14 Tage nach Zustellung) zu einem späteren Zeitpunkt die vermeintlich rechtswidrig ausgewerteten Daten sehr schwierig bis überhaupt nicht mehr vor Gericht bekämpft werden können. Bei späteren Beiziehung des Verteidigers ist man somit oft vor gegebene Tatsachen gestellt und muss Zufallsfunde, welche außerhalb des gesetzlich zulässigen Auswertungszeitraums lagen, im Ermittlungsakt akzeptieren.
Im Zuge meiner praktischen Erfahrung hat sich bisher eine hohe Erfolgschance bei der Bekämpfung von Beschlagnahmebeschlüssen gezeigt.
Falls Ihr Mobiltelefon oder ihr Laptop in einem Ermittlungsverfahren von der Kriminalpolizei sichergestellt wurde, kontaktieren Sie mich so schnell wie möglich per E-Mail (office@elstner.law) oder Festnetz (+43150537050). Sie können auch die Soforthilfe-Hotline (+436641825816) verwenden, hier können Sie mich auch außerhalb der Öffnungszeiten erreichen.