Honorar

Transparenz ist mir wichtig. Vor Beginn der Vertretung kläre ich mit Ihnen den voraussichtlichen Aufwand, das sinnvolle Vorgehen und die zu erwartenden Kosten.

Transparente Vergütung – passend zum Verfahren.

  • Pauschalen (für klar abgrenzbare Verfahrensabschnitte)
  • Stundenhonorar
  • Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG)
  • Allgemeine Honorarkriterien (AHK)
  • Rechtsschutzversicherung (ggf. Abwicklung möglich)
  • Prozessfinanzierung (bei Eignung im Medien- und Medienstrafrecht nach Prüfung und Zustimmung des Prozessfinanzierungsunternehmens)

Je nach Mandat erfolgt die Abrechnung nach Stundenhonorar, als Pauschale für klar abgegrenzte Verfahrensschritte oder nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG). Bei bestehender Rechtsschutzversicherung unterstütze ich auf Wunsch die Deckungsanfrage und die Abwicklung. In geeigneten Fällen im Medien- und Medienstrafrecht kann auch Prozessfinanzierung geprüft werden.

Erstberatung

Die Erstberatung, in welcher ich mir für Ihr Anliegen persönlich Zeit nehme, ist kostenpflichtig. Die konkreten Kosten hängen vom Umfang der notwendigen Beratung und davon ab, ob eine deckende Rechtsschutzversicherung vorhanden ist. Nach Ihrer schriftlichen oder telefonischen Schilderung des Sachverhalts teile ich Ihnen transparent die Kosten der Erstberatung mit. Bei einer anschließenden Beauftragung mit Pauschallösung können die Kosten der Erstberatung angerechnet werden.