Amtshaftungsrecht
Im Amtshaftungsrecht prüfe und verfolge ich Ansprüche, wenn durch rechtswidriges und schuldhaftes Handeln staatlicher Organe ein Schaden entstanden ist. In diesen Fällen kann Schadenersatz von der Republik Österreich erlangt werden. Ein Schwerpunkt liegt auf Konstellationen nach Verfahren im Asyl- und Fremdenrecht sowie nach Freisprüchen im Strafverfahren. Der Anspruch wird zunächst außergerichtlich an die Finanzprokuratur herangetragen, bei Ablehnung der Ansprüche kann ein gerichtliches Vorgehen zweckmäßig sein.
Schwerpunkte
- Prüfung und Durchsetzung von Amtshaftungsansprüchen bei rechtswidrigem Handeln staatlicher Organe
- Einschätzung von Beweislage und Erfolgsaussichten
- Anschlussprüfung nach Verfahren im Fremden- und Asylrecht sowie bei Freispruch im Strafverfahren
- Geltendmachung von Ansprüchen bei ungerechtfertigter Haft
- Anspruchsdurchsetzung außergerichtlich und vor den Zivilgerichten
FAQ
Wann kommt Amtshaftung grundsätzlich in Betracht?
Amtshaftung kommt in Betracht, wenn Ihnen durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten eines staatlichen Organs ein Schaden entstanden ist und ein kausaler Zusammenhang nachweisbar ist. Typische Konstellationen sind Fehlentscheidungen oder Verfahrensfehler von Behörden, aber auch rechtswidrige Zwangsmaßnahmen. Entscheidend sind die genaue Sachverhaltsaufarbeitung, Beweismittel und die rechtliche Einordnung, ob ein Organhandeln im Sinn des Amtshaftungsgesetzes vorliegt. Eine erste Prüfung sollte möglichst früh erfolgen, weil Fristen und Verjährung anspruchsentscheidend sein können.
Welche Fristen muss ich bei Amtshaftungsansprüchen beachten?
Fristen und Verjährung sind im Amtshaftungsrecht zentral und können einen Anspruch auch dann scheitern lassen, wenn der Schaden inhaltlich nachvollziehbar ist. Maßgeblich ist, ab wann Sie vom Schaden und vom Schädiger Kenntnis hatten oder haben mussten; zusätzlich können absolute Verjährungsgrenzen relevant sein. Da die Beurteilung stark vom Einzelfall und vom Verfahrensverlauf abhängt, sollten Sie Entscheidungen, Bescheide und Unterlagen frühzeitig prüfen lassen. Je früher der Sachverhalt strukturiert wird, desto besser lassen sich Fristen sichern und Beweise aufbereiten.
Welche Unterlagen brauche ich für eine erste Prüfung und wie läuft das Vorgehen typischerweise ab?
Für eine erste Einschätzung sind in der Regel alle relevanten Bescheide, Entscheidungen, Protokolle, Niederschriften, Aktenauszüge und Korrespondenzen wichtig, ebenso Nachweise zum konkreten Schaden (z. B. Kosten, Verdienstausfall, sonstige Nachteile). Im nächsten Schritt kann eine Vorprüfung stattfinden, ob das Organhandeln rechtswidrig war, ob ein Verschulden vorliegt und wie der Schaden nachweisbar ist. Häufig ist ein strukturiertes außergerichtliches Vorgehen sinnvoll; wenn keine Lösung möglich ist, kann die gerichtliche Geltendmachung vorbereitet werden.
Ich war in Untersuchungshaft, am Ende des Verfahrens wurde ich freigesprochen. Bekomme ich Schadenersatz?
Ein Freispruch nach Untersuchungshaft legt Ansprüche auf Entschädigung oder Schadenersatz von der Republik Österreich nahe. Für eine seriöse Einschätzung sollten Haftbeschlüsse, Aktenstand, Verfahrensverlauf und Schadensnachweise zeitnah anwaltlich geprüft werden, weil auch hier Fristen zu beachten sind.