Medien- & Medienstrafrecht
Medienrechtliche Konflikte erfordern schnelles, präzises Vorgehen und ein sicheres Verständnis der Schnittstellen zwischen Zivil- und Strafrecht. Ich berate und vertrete Privatpersonen, Unternehmen sowie Medieninhaber in medien- und medienstrafrechtlichen Angelegenheiten, vorwiegend in Wien und Niederösterreich. Im Fokus stehen der Schutz von Persönlichkeitsrechten, die Durchsetzung oder Abwehr von Unterlassungs- und Widerrufsbegehren sowie Ansprüche nach dem Mediengesetz, einschließlich Schadenersatz und Entschädigung.
Schwerpunkte
- Medienverfahren und unzulässige Berichterstattung
- Ehrschutz und Kreditschädigung
- Unterlassung, Widerruf, Schadenersatz
- Social Media und Online-Bewertungen
- Üble Nachrede, Verleumdung und Beleidigung
- Privatanklagedelikte
- Recht am eigenen Bild
- Schnittstellen zu Strafprozessordnung und Zivilprozessordnung
- Vertretung sowohl vor Straf- als auch vor Zivilgerichten
FAQ
Über mich wurde online oder in den Medien etwas Falsches behauptet – wie soll ich vorgehen?
Sichern Sie die Veröffentlichung sofort als Beweis: Screenshots, URL, Datum und Uhrzeit, gegebenenfalls auch die Kommentaransicht und Reichweite. Nehmen Sie zunächst keine öffentlichen Gegenreaktionen vor, wenn noch unklar ist, welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind. Danach sollte rechtlich geprüft werden, ob es sich um eine Tatsachenbehauptung oder ein Werturteil handelt, weil davon Unterlassung, Widerruf, Gegendarstellung oder Schadenersatz abhängen können. Wichtig ist auch, wer Verantwortlicher ist (Medium, Plattform, Nutzer). Je früher Sie dokumentieren, desto besser lassen sich Ihre Ansprüche durchsetzen.
Ich werde in sozialen Medien beleidigt oder bedroht – was kann ich tun?
Sichern Sie die Inhalte vollständig (Screenshots, Links, Profilname, Datum, Kommentarverlauf, Reposts). Je nach Inhalt kommen sowohl zivilrechtliche Schritte (Unterlassung, gegebenenfalls Schadenersatz) als auch strafrechtliche Schritte in Betracht. Zusätzlich kann ein Vorgehen über Meldemechanismen der Plattform sinnvoll sein. Wichtig ist eine strategische Entscheidung, ob Sie primär schnelle die Entfernung, nachhaltige Unterlassung, Schadenersatz oder auch strafrechtliche Konsequenzen anstreben. Eine frühzeitige Einordnung durch anwaltlichen Beistand verhindert, dass Beweise verloren gehen oder Fristen versäumt werden.
Habe ich rechtliche Konsequenzen zu befürchten, wenn ich in den sozialen Medien Beiträge like oder reposte?
Das kann im Einzelfall rechtliche Folgen haben, je nach Inhalt des Beitrags und Ihrer konkreten Handlung. Ein „Like“ kann als Zustimmung wirken, das Teilen oder Reposten ist jedoch regelmäßig sensibler, weil damit Inhalte aktiv weiterverbreitet werden und Sie je nach Konstellation als Medieninhaber und damit in einer medienrechtlich relevanten Rolle gesehen werden können. Maßgeblich sind Kontext, Reichweite, Begleitkommentar und ob der Inhalt rechtswidrig ist (z. B. Ehrenbeleidigung, Kreditschädigung oder Persönlichkeitsrechtsverletzung). Ob tatsächlich ein Risiko besteht, lässt sich seriös nur anhand des konkreten Postings beurteilen; eine frühzeitige Prüfung hilft, Folgeschritte und Eskalation zu vermeiden.