Verwaltungsstrafrecht
Ich vertrete Privatpersonen und Unternehmen in Verwaltungsstrafverfahren vor Behörden und Verwaltungsgerichten, primär in Wien und Niederösterreich. Durch Prüfung von Bescheiden, Aktenlage und Fristen kann ich die passende Verteidigungslinie entwickeln. Gegebenenfalls führe ich Beschwerden sowie weitere Rechtsmittel aus, erforderlichenfalls bis zum Verwaltungsgerichtshof oder Verfassungsgerichtshof.
Schwerpunkte
- Prüfung der Verwaltungsstrafe (Sicherheitspolizei-, Verkehrs- und Gewerberecht)
- Einspruch gegen die Strafverfügung, Beschwerde gegen Straferkenntnisse
- Abwehr rechtswidriger Verwaltungsstrafen
- Verkehrsrecht und Führerscheinfragen
- Rechtsmittel an Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof
FAQ
Mir droht ein Führerscheinentzug oder eine Entziehung der Lenkberechtigung – was soll ich tun?
Prüfen Sie zuerst, welche Maßnahme konkret vorliegt (z. B. Entziehung der Lenkberechtigung, Auflagen, Nachschulung) und ab wann Fristen laufen, weil Zustellung und Fristbeginn entscheidend sind. Häufig ist rasches Vorgehen erforderlich, um rechtzeitig Einwendungen oder Rechtsmittel einzubringen und die Begründung der Behörde zu überprüfen. Wichtig sind Unterlagen zum Vorfall, bisherige Vormerkungen und der Verfahrensstand. Ob und welche Schritte sinnvoll sind, hängt von Aktenlage, Beweismitteln und der konkreten rechtlichen Grundlage ab.
Ich halte eine Verwaltungsstrafe für ungerechtfertigt – wie kann ich mich wehren?
Wichtig ist, das Schriftstück (Strafverfügung, Straferkenntnis oder Mandatsbescheid) sofort zu prüfen, insbesondere Zustellung, Fristen und Begründung. Je nach Fall kommen Einwendungen, Einspruch oder eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht in Betracht; dabei ist eine klare Argumentation samt Beweismitteln (z. B. Zeugen, Unterlagen, Fotos, technische Daten) zentral. Oft entscheidet schon die Akten- und Beweislage darüber, ob ein Verfahren eingestellt, die Strafe reduziert oder die Entscheidung aufgehoben werden kann. Frühzeitige Prüfung verhindert Fristversäumnisse.
Spielen meine Vermögensverhältnisse bei der Verwaltungsstrafe eine Rolle und was soll ich dazu angeben?
Bei der Strafbemessung können Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie Sorgepflichten relevant sein, insbesondere wenn es um die Höhe der Geldstrafe oder eine Ersatzfreiheitsstrafe geht. Sie sollten Angaben nur vollständig und nachvollziehbar machen und nach Möglichkeit belegen (z. B. Einkommen, Fixkosten, Unterhaltspflichten), weil unklare oder fehlende Informationen zu nachteiligen Annahmen führen können. Welche Angaben im konkreten Verfahren sinnvoll sind, hängt vom Verfahrensstand und der bisherigen Aktenlage ab; eine abgestimmte Darstellung kann die Strafbemessung positiv beeinflussen.